Jan Kasteleiner

Als Schornsteinfeger Meisterbetrieb können wir Ihnen alle Tätigkeiten anbieten, die durch die 1. und 44. BImschV und die KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) gesetzlich vorgeschrieben werden. Landläufig spricht man hierbei von Messungen an Feuerstätten und Kehrungen von Schornsteinen.
Außerdem bieten wir die Reinigung von Kaminöfen und Feuerstätten für feste Brennstoffe an. Wir beraten Sie gerne vorab bei der Planung und Aufstellung von Feuerstätten und Schornsteinen (z.B. Edelstahl-Außenschornsteine).

Sie haben sonstige Fragen rund um ihre Feuerstätte?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Freie Tätigkeiten

Energieausweis

Sie vermieten oder wollen ihre Immobilie verkaufen? Dazu ist ein Energieausweis nötig! Wir stellen aus und beraten Sie welche Art des Ausweises für Sie in Frage kommt.

Schornsteinfegerarbeiten nach Feuerstättenbescheid

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfeger-Arbeiten in Ihrem Gebäude von einem zertifizierten Schornsteinfeger durchführen zu lassen. Hierzu wurde Ihnen ein Feuerstättenbescheid zugestellt, der die Arbeiten und den dazugehörigen Zeitrahmen für deren Durchführung vorschreiben. Sie möchten die Arbeiten durch unseren Betrieb ausführen lassen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt auf und wir erstellen gerne ein individuelles Angebot für sie.

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder retten Leben! In Mietobjekten ist eine Mindestausstattung an Rauchwarnmeldern vorgeschrieben, aber grundsätzlich sollten in jedem Gebäude Melder installiert sein. Es gibt diverse Ausführungen und Arten von Rauchwarnmeldern. Als zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder berate ich Sie gerne.

Energieberatung

Begonnen wird bei einer Energieberatung mit der Bestandsaufnahme des energetischen Ist-Zustandes Ihrer Immobilie. Damit können die Schwachstellen des Gebäudes lokalisiert werden, um in einer individuellen Bestandsaufnahme geeignete Dämm- und Verbesserungsmaßnahmen zu finden.

Staatliche Zuschüsse

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr) fördern die Erneuerung bzw. den Austausch von Heizungsanlage. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Vereinbaren Sie gerne einen Termin!

Hoch hinaus!

Hoheitliche Tätigkeiten

Um in Deutschland eine flächendeckende Betriebs- und Brandsicherheit in Gebäuden sicherzustellen, ist vor Jahrzehnten der Schornsteinfeger von staatlicher Seite damit beauftragt worden, Feuerstätten und Schornsteine in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Er gilt in diesem Bereich als staatlich beliehener Unternehmer. Es wurden Kehrbezirke eingerichtet, in denen ein bevollmächtigter Schornsteinfeger sicherstellt, dass Feuerstätten regelmäßig überprüft werden und Neuanlagen ordnungsgemäß installiert werden. Der Bevollmächtigte führt dazu die sog. Feuerstättenschau durch und legt per Feuerstättenbescheid fest, wann und in welchem Abstand Heizungsanlagen, Abgasanlagen, Ofenrohre und Schornsteine zu prüfen sind. Außerdem prüft er die gesetzlichen Anforderungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) und nimmt die sog. Ersatzvornahme vor. Grundsätzlich wird er in diesem Bereich als verlängerter Arm der Behörde tätig. Hoheitliche Tätigkeiten können nur durch den für den jeweiligen Kehrbezirk bestellen bevollmächtigen Schornsteinfeger durchgeführt werden.

Freie Tätigkeiten

Tätigkeiten, die im Feuerstättenbescheid festgelegt sind, wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO (Kehr- und Überprüfungsarbeiten) bzw. 1. Und 44. BImschV (Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben können zertifizierte und entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb durchführen. Zusätzlich zu den klassischen Schornsteinfegerarbeiten bieten wir außerdem an:

  • Beratung und Verkauf von Rauchwarnmeldern
  • Beratung und Verkauf von Schornsteinen/Edelstahlabgasanlagen
  • Planung und Beratung vor dem Kauf von Feuerstätten für feste Brennstoffe
  • Erstellen von Energieausweisen
  • Ausstellung von Energieausweisen

Jahre Berufserfahrung

Energieausweise

Messungen und Schornsteinreinigungen jährlich

Darüber hinaus …

Lüftung Schornsteinfeger

Kaminöfen vs. Lüftungsanlagen

Bitte lassen Sie sich vor Installation einer Feuerstätte für feste Brennstoffe im Zusammenhang mit einer installierten Lüftungsanlage (zentral- oder dezentral) vorab von uns beraten.

Schornsteinfeger Tätigkeiten sauber

Wir bieten

Schriftliche Anmeldung mit jederzeit und unkompliziert verschiebbarem Termin. Wir arbeiten sorgfältig, ordentlich, sauber und nachhaltig.

ISO zertifiziert

Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks

Mit dieser Zertifizierung zeigen wir, dass wir als Schornsteinfeger den hohen Qualitätsstandard im Handwerk gerecht werden. Wir werden regelmäßig überprüft.

Kehrbezirk (hoheitlich)

Heinsberg

Eichengrund, Pfingsstuhl, Trevelstr.

Waldfeucht

Haaren, Brüggelchen, Waldfeucht, Frilinghoven, Hontem, Bocket

Selfkant

Saeffelen

Kehrbereich Kasteleiner Selfkant Waldfeucht Heinsberg

Terminabsprache:

0160 / 65 88 640

Schornsteinfeger arbeiten vor Ort!
Ich komme bei Ihnen vorbei!

TIPPS, AKTUELLES & NEWS

Auch in Coronazeiten stehen wir Ihnen weiterhin, mit allen Vorsichtsmaßnahmen einhaltend, zur Verfügung.Falls Sie jedoch trotzdem Bedenken haben, sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Tipp: Bei gebrauchten Öfen genau hinschauen!

Falls Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen gebrauchten Kaminofen in ihrem Gebäude zu installieren, sollte Sie vorher folgende Fragen klären. Hält die Feuerstätte die Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImschV ein? Hat die Feuerstätte ein deutsches Typenschild und eine deutsche Bedienungsanleitung?

Gerne stehe ich Ihnen, vorab, beratend zur Seite.

Wie geht es weiter mit der Ölheizung?

Viele Hausbesitzer sind verunsichert und fragen sich: Darf ich meine Ölheizung weiter nutzen? Die Antwort hierauf ist einfach: Ja! Bestehende Feuerstätten mit dem Brennstoff Öl dürfen auch über 2026 hinaus betrieben werden.

Beim Austausch nach dem Jahr 2026 ist zu prüfen, ob es alternative Möglichkeiten der Beheizung gibt. Falls z.B. eine Erdgasversorgung angeboten wird, muss diese genutzt werden. Sollte keine Versorgung mit Gas oder Fernwärme möglich sein, ist vorrangig eine Pelletheizung empfehlenswert. Diese übertrumpft ökologisch eine Erdgasheizung deutlich, ist komfortabel wie eine Ölheizung und kann im Gegensatz zu einer Wärmepumpe in Bestandgebäuden ausreichend hohe Temperaturen erzeugen. Außerdem werden die Investitionskosten mit aktuell bis zu 50% bezuschusst.

Bevor Sie jedoch Ihre Heizung erneuern, sollten Sie ihr Gebäude grundsätzlich energetisch erfassen lassen. Oftmals sind bestimmte Heizsysteme nicht passend für das Haus und verursachen so höhere Kosten als nötig.

Also, denken Sie an eine Beratung vorab, denn eine Heizung hält im Durchschnitt mindestens 15 Jahre.

 

Wo kann ich Fördermittel beantragen?

Fördermittel sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Außerdem kann es Förderungen von Feuerstättenherstellern und Versorgungsunternehmen geben. Diese sind teilweise regional beschränkt.

Kohlenmonoxid (CO) - Die unsichtbare Gefahr

Kohlenmonoxid ist ein giftiges Gas. Es entsteht bei einer „unvollständigen“ Verbrennung mit zu wenig Sauerstoff. Da es unsichtbar, geschmack- und geruchlos ist, ist es praktisch nicht wahrnehmbar. Über die Atemluft gelangt das toxische Gas in den Körper und in den Blutkreislauf. Hier bindet sich Kohlenmonoxid an das Hämoglobin und verhindert dadurch die Aufnahme von Sauerstoff. Eine beginnende Vergiftung äußert sich z. B. durch Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Kribbeln in Fingern und Zehen. In steigender Konzentration führt Kohlenmonoxid zur Bewusstlosigkeit und schlimmstenfalls zum Tod.

Wämepumpe! Das Allheilmittel für mein bestehendes Gebäude?

Zur Zeit fördert die Bundesregierung den Austausch von Heizungsanlagen mit sehr attraktiven Zuschüssen durch die BAFA! Unter anderem erhalten Sie bis zu 45 % Zuschuss beim Wechsel von einer Heizöl-Heizung zu einer Wärmepumpe. Die Technik der Wärmepumpe ist bereits seit den 70er Jahren auf dem Markt und ist somit keine „neue“ Technik! Effektiv funktioniert dieses System nur mit geringen Vorlauftemperaturen, die im Neubau, durch die heute hohen Dämmstandards und ein entsprechend angepasstes Heizsystem möglich werden.

In den meisten Bestandsgebäuden sind Vorlauftemperaturen von 50° C und mehr nötig, um eine ausreichende Behaglichkeit in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu erzeugen. Um diese „hohen“ Temperaturen zu erzeugen, bleibt eine Verbrennung unumgänglich. Hierzu bietet sich ökologisch und wirtschaftlich (aufgrund einer Förderung von bis zu 50%) der Umstieg von Heizöl auf Pellets an.

Grundsätzlich sollten Sie sich jedoch vor dem Austausch ihrer Feuerstätte von einem Fachmann neutral und unabhängig von Herstellern und Produkten beraten lassen, welches Heizsystem optimal zu ihrem Gebäude passt. Denn jedes Gebäude ist individuell und sollte daher nicht pauschal betrachtet werden.